Änderung der Zuchtordnung
Nach Beratung mit dem Zuchtausschuss wurde vom Vorstand folgende Änderung der Zuchtordnung, im Rahmen einer vorläufigen Anordnung, beschlossen: § 3.3.6 Vor der Einholung eines Obergutachtens sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: – Anfertigung von mindestens zwei neuen Röntgenaufnahmen (in Position 1 und 2) minimal ½ Jahr nach den dem Erstgutachten zugrunde liegenden Röntgenbildern. Diese dürfen nur […]