Vorläufige Anordnung des Vorstandes
Der Vorstand hat am 18.7.2023 folgende vorläufige Anordnung nach § 26.1 der Satzung des GRC e.V. mit sofortiger Wirkung erlassen: In § 3.9.1 der Zuchtordnung wurde wie folgt eingefügt: 3.9.1 Folgende Mängel schließen einen Hund von der Zucht aus: Fehlen eines oder beider Hoden im Hodensack. Hodenatrophie, Entropium, Ektropium, fortschreitender Netzhautschwund (PRA) und totale Retinadysplasie […]