Vorläufige Anordnung zum Meutelauf (FdW)

Liebe Mitglieder, Züchter/innen, Deckrüdenbesitzer/innen,

der Vorstand hat am 11.02.2025 eine vorläufige Anordnung erlassen, die den Meutelauf unserer FdW betrifft.

Der Vorstand sah hier eine dringende Notwendigkeit zur Erlassung der Anordnung, da ein möglicher Verstoß gegen das Tierschutzgesetz im Raum steht. (siehe Begründung der Anordnung)

Wir möchten Sie darüber hiermit informieren und klarstellen, dass durch diese Anordnung die Kompetenzen der FdW-Richter gestärkt wurden und sie nun einen Ermessensspielraum haben, wie und ob die Meute in den anstehenden Prüfungen durchgeführt werden kann. Die restlichen Prüfungsteile der FdW bleiben unberührt.

Die FdW-Richter haben nun die Möglichkeit vor Ort und situativ zu entscheiden, ob sie die Dauer der Meute beispielsweise verkürzen oder aber in kleinen Gruppen stattfinden lassen. So soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass das Tierwohl zu jedem Zeitpunkt geschützt wird.

Der Vorstand hat diese Kompetenz mit dieser Anordnung in die Hände der FdW-Richter gegeben, da er der Meinung ist, dass sie aufgrund ihrer fachkundigen Kompetenz befähigt sind, die anwesenden Hunde einzuschätzen und somit auch die Entscheidung über die Durchführung der Meute in Art und Dauer und Zusammensetzung der Hunde treffen können.

Satzungsgemäß wird die vorläufige Anordnung in der Mitgliederversammlung zur Abstimmung den Mitgliedern vorgelegt.

Wir weisen darauf hin, dass unabhängig von der Entscheidung der Mitglieder in der Mitgliederversammlung, alle Prüfungen, die bis zur Mitgliederversammlung stattgefunden haben, Vertrauensschutz genießen und ihre Gültigkeit behalten.

Der Vorstand wird darüber hinaus in Zusammenarbeit mit dem Wesensausschuss bis zur nächsten Mitgliederversammlung Vorschläge zur Änderung der FdW-Ordnung erarbeiten. Der Vorstand ist bemüht, den Sachverhalt zu klären und wird hierzu fachkundigen Rat einholen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,
Der Vorstand

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