Vorübergehende Erleichterungen zur Zuchtzulassung bis 31.03.2021

Der Vorstand hat beschlossen, dass bis einschließlich 31.03.2021 für eine Hündin einmalig für einen Wurf und für einen Rüden für zwei Deckakte, eine vorläufige einmalige Zuchtzulassung unter Verzicht auf § 3.4 der Zuchtordnung des GRC e.V. ausgestellt werden kann.

§ 3.4 Schauergebnisse
Die GRC Zuchttiere müssen auf Ausstellungen des VDH oder eines von der F.C.I. anerkannten Hundezuchtverbandes von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern mit mindestens „sehr gut“ bewertet worden sein und schriftliche Richterberichte bekommen haben


Alle anderen Vorgaben der ZZL, die in der Zuchtordnung vorgesehen sind, müssen erfüllt sein. Hunde die eine vorläufige ZZL ausgestellt bekommen haben, werden in der CN veröffentlicht.