Vorläufige Anordnung
Die Vorläufige Anordnung vom 03.12.2025 zur Aussetzung des Meutelauf unter § 3.1 und § 3.6 der Prüfungsordnung zur Feststellung der Wesensveranlagung (Veröffentlichung in CN 211 Seite 6) ist nach positiver Beschlussfassung durch die Mitglieder auf der MV 2026 weiterhin gültig und in Kraft.




