Änderung der Beitrags-, Gebühren- und Spesenordnung

Die Mitgliederversammlung hat den Vorstand beauftragt, eine vorläufige Anordnung gemäß § 26.1 der Satzung schnellstmöglich im Hinblick auf die Höhe des Tagesgeldes bei der Richtertätigkeit anzuordnen. Dies ergab sich bei der Diskussion um die auf der Mitgliederversammlung vorgestellten Änderungen zur der BGSO.

Es wurde folgende vorläufige Anordnung getroffen:

„Die Beitrags-, Gebühren- und Spesenordnung wird wie folgt geändert:

Kostenerstattung (Funktionsträger)

Zuchtrichter erhalten auf Internationalen, Nationalen und Spezial-Rassehunde-Ausstellungen

Pro Reisetag: 35,00 €

Pro Tag der Richtertätigkeit: 50,00 €

Für Leistungsrichter und Zuchtrichter gilt bei der Durchführung von Prüfungen (Feststellung der Wesensveranlagung, Formwert, Begleithundeprüfung und Dummyprüfung) der gleiche Tagessatz.