Änderung der Zwingerordnung
Nach Beratung mit dem Zuchtausschuss wurde vom Vorstand folgende Änderung der Zwingerordnung, im Rahmen einer vorläufigen Anordnung, beschlossen:
Bei Übernahmen von Züchtern aus dem DRC ist eine erneute Zwingerbesichtigung durch einen Zuchtwart des GRC verpflichtend, es sei denn, es liegen Gründe nach § 4.2 ZwingerO vor.
Der Zuchtausschuss entscheidet ob Bedenken/keine Bedenken gegen den Züchter bestehen. Für Golden Retriever, welche eine Zuchtzulassung aus einem anderen VDH
zugehörigen, die Rasse Golden Retriever betreuenden Verein haben, gilt Bestandsschutz.