Aktuelle Info zur Tierschutzhundeverordnung

Seit 01.01.2022 gilt die neue Fassung der Tierschutzhundeverordnung (TierSchHuV).

Diese stellt den VDH und seine Mitgliedsvereine zur Zeit bei der Durchführung von Veranstaltungen (Prüfungswesen und Spezial-Rassehunde-Ausstellungen) vor große Herausforderungen.

Für die Überwachung der durch die Tierschutzhundeverordnung gemachten Vorgaben sind die jeweiligen Behörden, in diesem speziellen Fall die Veterinärämter zuständig.

Unsere Veranstaltungen werden durch die Sonderleitungen/Ausstellungsleitungen beim Veterinäramt angezeigt. Dieses bestimmt die jeweiligen Vorgaben/Auflagen, die für die jeweiligen Veranstaltungen einzuhalten sind und nach Bundesland und Kreis sehr unterschiedlich ausfallen können. Jede Veranstaltung wird einzeln betrachtet und genehmigt/nicht genehmigt.

Der Vorstand