Richtereinladung im Prüfungswesen
Wir bitten um Beachtung, dass Richtereinladungen im Prüfungswesen ausschließlich über den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erfolgen, siehe hierzu § 3.3. Ordnung für Sonderleiter (Prüfungswesen)
Wir bitten um Beachtung, dass Richtereinladungen im Prüfungswesen ausschließlich über den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erfolgen, siehe hierzu § 3.3. Ordnung für Sonderleiter (Prüfungswesen)