Vorläufige Anordnung des Vorstandes

Der Vorstand hat am 18.7.2023 folgende vorläufige Anordnung nach § 26.1 der Satzung des GRC e.V. mit sofortiger Wirkung erlassen:

In § 3.9.1 der Zuchtordnung wurde wie folgt eingefügt:

3.9.1 Folgende Mängel schließen einen Hund von der Zucht aus:

  • Fehlen eines oder beider Hoden im Hodensack.
    Hodenatrophie, Entropium, Ektropium, fortschreitender Netzhautschwund (PRA) und totale Retinadysplasie (RD).
  • Anomalien des Schädels/ Kiefers, gekoppelt mit klinischer Symptomatik, z.B. offene Fontanellen, unproportionale Verkürzungen des Unter- oder Oberkiefers, Zangenbiss, Kreuzbiss, Sichtbarkeit der Zähne oder der Zunge bei geschlossenem Maul.
  • ff.

Begründung:
Der Vorstand nimmt Bezug auf die VDH Breed Specific Instructions (BSI).