Vorstandsbeschluss zur Zuchterleichterung

Der Vorstand hat am 27.02.21 auf der Vorstandssitzung folgende Zuchterleichterung beschlossen. Gemäß § 26.1 der Satzung trifft der Vorstand nachstehende vorläufige Anordnung:

§ 3.5 der Zuchtordnung Feststellung der Wesensveranlagung (FdW)
§ 3.5.1 An der FdW dürfen nur Golden Retriever mit FCI anerkannten Ahnentafeln teilnehmen.
Das Mindestalter für die Teilnahme eines Golden Retrievers an der FdW beträgt 9 Monate, die Herabsetzung des Mindestalters ist befristet bis 30.06.21. Als Stichtag ist die Anmeldung zur Prüfung maßgeblich. (Diese Änderung hat die Gültigkeit bis zur nächsten Züchterversammlung)