Mitteilung des Vorstandes

Liebe Mitglieder,

Der Vorstand erläßt nach Paragraph 26.1 der Satzung eine vorläufige Anordnung, der FdW-Ordnung, die zuletzt durch den Vorstand vom 27.2.21 geändert und verabschiedet wurde, bis zur nächsten MV 2024 ihre Gültigkeit zu verleihen.

Begründung:
Da die MV die in der CN 198 abgedruckte Version der geänderten FdW nicht verabschiedet hat, wären wir ansonsten bis zur nächsten MV 2024 ohne gültige FdW-Ordnung.

Ihr Vorstand