Wurfabnahmen während der behördlichen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus

Als Verein ist es nicht möglich auf alle Dinge Einfluss zu nehmen, aber um bei den Wurfabnahmen Alternativen zu haben wurde vom Vorstand folgender Beschluss getroffen:

Wurfabnahmen sollten möglichst verlegt werden.
Sollte eine Verlegung nicht möglich und auch eine Wurfabnahme durch einen Zuchtwart des GRC e. V. nicht durchführbar sein, sind vorübergehend tierärztliche Angaben zum Wurf als gleichwertig zu akzeptieren. Dies ist nur durch einen vorher beim HZW zu stellenden schriftlichen Antrag möglich!
Der GRC e. V. stellt dafür über den Züchter den Tierärzten die entsprechenden Vorlagen für Wurfabnahmeprotokolle zur Verfügung.

Hinsichtlich der Frage, ob aktuell und in der näheren Zukunft Welpen durch die Züchter an die Welpenkäufer abgegeben werden können, bitten wir alle Züchter sich an die zuständigen Behörden, in der Regel die Gesundheitsdienste der jeweiligen Landkreise, zu wenden. Hier kann durch den GRC e. V. keine einheitliche Regelung herbeigeführt werden.

Diese Regelung gilt bis auf Widerruf durch den Vorstand.

Wir wünschen Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!

Martin Kopfer
1. Vorsitzender