Kritische Fragen, die Ihnen Ihr Hund stellen würde

Golden Retriever - Mensch und HundUnser Wunsch nach einem treuen vierbeinigen Begleiter ist etwas Wunderbares. Aber in einer guten Partnerschaft zwischen Mensch und Hund müssen beide Seiten zufrieden sein. Auch Ihr Golden Retriever hat wichtige Bedürfnisse. Daher sollten Sie sich vor der Anschaffung kritisch und ehrlich mit den folgenden Fragen beschäftigen. So finden Sie heraus, ob die Voraussetzungen wirklich stimmen. Tun Sie es für Ihren zukünftigen Golden Retriever – und für sich selbst…

Habe ich genügend Zeit für den Hund?

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Spaziergänge, Pflege, Spielen – Ihr Hund verlangt viel Aufmerksamkeit von Ihnen. Vor allem bei Welpen müssen die Halter noch viel Zeit in die Erziehung investieren. Bis das Tier wirklich aufs Wort hört, ist auch Durchhaltevermögen gefragt. Abends nur mal schnell mit dem Hund um den Block – das ist zu wenig! Ihr Hund braucht mindestens zweimal täglich Auslauf, um seinen Bewegungsdrang auszuleben. Planen Sie je nach Rasse insgesamt mindestens 1-2 Stunden dafür ein. Tag für Tag, am Wochenende, am Feiertag, im Sommer und im Winter.

Hat der Hund genug Gesellschaft?

Vor allem wenn der Hund noch sehr jung ist, braucht er neben seinen Ruhezeiten auch intensiven Kontakt zum Menschen – wann immer er es möchte. Diese Phase reicht bis zu einem Alter von etwa fünf Monaten. Doch auch ein erwachsener Hund kann nicht den ganzen Tag allein verbringen, bis Herrchen und Frauchen irgendwann von der Arbeit heimkehren: Ein Einzelhund sollte nie länger als fünf Stunden allein gelassen werden.

Ist die gesamte Familie einverstanden?
Soll der Hund in einem Haushalt mit mehreren Personen leben, dann müssen alle Mitbewohner der Anschaffung zustimmen. Vorab sollten Sie klären, ob jeder bereit ist, sich um das Tier zu kümmern und Verantwortung zu übernehmen – für Ernährung, Erziehung, Pflege und Spaziergänge. Kinder sollten mindestens drei Jahre alt sein, bevor ein Hund in die Familie kommt. Denn erst in diesem Alter entwickelt der Nachwuchs die Fähigkeit, den Hund wirklich als Lebewesen zu begreifen.

Sind meine Urlaubspläne mit einem Hund vereinbar?
Urlaub ist auch für Hundehalter die schönste Zeit des Jahres. Wie schön eine Reise für den Hund ist, darüber entscheidet die Vorbereitung. Schon bei der Auswahl des Reiseziels sollte gründlich überlegt werden, was vor Ort auf den Hund zukommen könnte. Ein Hund kann nicht den ganzen Tag im Hotelzimmer warten, während Herrchen und Frauchen sich am Strand vergnügen. Ein familienfreundliches Ferienhaus ist deutlich besser für den gemeinsamen Urlaub geeignet. Klären Sie auch vorher, welche Regelungen im gewählten Urlaubsland für die Mitnahme des Tieres gelten. Auch in den EU-Mitgliedstaaten ist in diesem Zusammenhang einiges zu beachten: von der Kennzeichnung durch Tätowierung oder Microchip über den Tollwutschutz bis zur Mitnahme des EU-Heimtierausweises. Am bequemsten reist der Hund im Auto, zumindest wenn eine Klimaanlage die Temperaturen erträglich macht und zudem regelmäßig für Frischluft gesorgt wird. Lange Zugreisen dagegen können problematisch werden, da der Hund viele Stunden ohne genügend Bewegung verharren muss und sich zudem nicht problemlos lösen kann. Flugreisen sind für Hunde alles andere als angenehm. Denn dabei müssen sie in der Regel in einer Transportkiste im Frachtraum verharren.

Kann ich mir meinen Hund leisten?
Ein Hund kostet Geld, darüber müssen künftige Halter sich im Klaren sein. Zunächst sind da die regelmäßigen Kosten für Futter und Pflege. Hinzu kommen Rechnungen beim Tierarzt, die auch anfallen, wenn der Hund rundum gesund ist – für wiederkehrende Impfungen zum Schutz vor Infektionskrankheiten oder regelmäßige Wurmkuren. Weitere Kostenfaktoren sind die Hundesteuer sowie die Haftpflichtversicherung.

Welche Hundeverordnung muss ich beachten?

Fragen Sie beim Ordnungsamt nach. Denn in Deutschland gibt es keine bundesweit einheitlichen Vorschriften. Vielmehr gelten in den Bundesländern unterschiedliche Hundeverordnungen. Dabei geht es um grundsätzliche Haltungseinschränkungen ebenso wie um den Leinen- oder Maulkorbzwang. Hinzu kommt, dass diese Vorschriften einem ständigen Wandel unterliegen.

Was spricht für einen Rassehund?
Der Kauf eines Rassehundes hat objektiv einige klare Vorteile. Durch die Zuchtüberwachung sind die Elterntiere und deren Vorfahren bekannt. Dies führt dazu, dass die zu erwartenden Charaktereigenschaften eines Welpen vorhersehbar sind – das gilt auch für Fellfarbe, Größe und Aussehen. Ganz anders ist die Basis bei einem Mischling: Nur selten gibt es hier exakte Informationen über die Abstammung. Daher lässt sich über die Charaktereigenschaften des erwachsenen Tieres kaum etwas vorhersagen. Auch über das spätere Aussehen und die Größe können in der Regel nur Vermutungen angestellt werden.

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Warum ein Golden Retriever Welpe von einem GRC Züchter?

Golden Retriever Welpen 2Den GRC zeichnet als VDH-Mitgliedsverein aus, dass er sich für eine strenge Regelung der Zucht entschieden hat, in der die Gesundheit der Hunde und der Tierschutz einen hohen Stellenwert haben…

Bevor Golden Retriever im GRC zur Zucht eingesetzt werden dürfen, müssen sie einige Prüfungen, Kontrollen und Gesundheitsnachweise erbringen. Darüber hinaus wird die Entwicklung im Bereich der Hundezucht kritisch beobachtet und es werden Strategien gesucht, um ggf. auftretende Probleme zu lösen.

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Wenn Sie sich für einen Golden Retriever aus dem GRC entscheiden, entscheiden Sie sich für einen Welpen aus einer kontrollierten Zucht:

  • Ausgebildete Züchter
    Unsere angehenden Züchter müssen sich zunächst fortbilden und die erforderliche Fachkenntnis vorweisen.
  • Abgenommene Zuchtstätte
    Durch einen ausgebildeten Zuchtwart wird jede Zuchtstätte unserer angehenden Züchter im Rahmen einer Zwingererstbesichtigung kontrolliert, ob alle geforderten Voraussetzungen gemäß der GRC Zucht- und Zwingerordnung sowie des Tierschutzgesetzes erfüllt sind.
    Hat der Züchter alle Voraussetzungen in Bezug auf seine Qualifikation sowie die Beschaffenheit seiner Zuchtstätte erfüllt, erhält er die Zulassung als Züchter und lässt sich einen Zwingernamen bei der FCI (Fédération Cynologique Internationale) schützen.
  • Gesunde und wesensfeste Elterntiere
    Bevor die Hündinnen unser Züchter zur Zucht zugelassen werden, müssen diese neben dem geforderten Mindestalter von 20 Monaten auch einige Gesundheitsergebnisse und Prüfungen nachweisen: Auswertung von Hüften und Ellbogen, Augenuntersuchung, Formwertprüfung, Ausstellungsergebnisse, Feststellung der Wesensveranlagung und Schussfestigkeit sind die Kriterien, die positiv erfüllt sein müssen. Auch die Deckrüden im GRC müssen diese Auflagen erfüllen und erhalten ihre Zuchtzulassung nicht vor dem 13. Lebensmonat.
  • Kontrollierte Zucht
    Bevor die Golden Retriever Welpen dann in ihre neuen Familien ziehen können, erfolgt das Impfen und Chippen durch einen Tierarzt sowie die Wurfabnahme durch einen Zuchtwart, der die Zuchtstätte und die Mutterhündin sowie ihre Welpen kontrolliert. Wichtige Kriterien hierbei sind die Haltungsbedingungen der Welpen, die Prägung auf verschiedenen Umwelteinflüsse sowie die soziale Bindung. Dies alles wird in einem Bericht protokolliert, der später auch jedem Welpenkäufer mit gegeben wird.
  • Verantwortliche Züchter
    Bevor ein Züchter seine Welpen verkauft, wird er seine Welpeninteressenten ausgiebig nach ihren Lebensverhältnissen und den Haltungsbedingungen befragen. Ein persönliches Kennenlernen ist unerlässlich für die Wahl der richtigen Welpenkäufer für ihre Welpen.
    Wenn all diese Kriterien im Vorfeld erfüllt wurden, können Sie sich auf ihr neues Familienmitglied freuen und dürfen sich auch später jederzeit an „Ihren“ Züchter wenden, der Ihnen bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite stehen wird.

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Kind & Hund

Kinder und Hunde passen sehr gut zusammen. Wenn man sie zusammenbringt, sorgt das für Spaß und Freude. Aber das richtige Verhalten im Umgang mit dem Hund will gelernt sein, damit sie beste Freunde werden können…

Für Kinder spielen Hunde eine ganz besondere Rolle: Im Umgang mit ihnen lernen sie z.B. Verantwortung, Fürsorge, Freundschaft und Rücksichtnahme. Aber das richtige Verhalten im Umgang mit dem Hund will gelernt sein.

Der VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen e.V.) stellt hierzu nützliches und lehrreiches Infomaterial zur Verfügung.

Mehr Infos unter » VDH „Kind & Hund“

 

Hundeführerschein

Der „Hundeführerschein“ – oder auch Sachkundenachweis genannt

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Der sogenannte „Hundeführerschein“ ist der Sachkunde- bzw. Befähigungsnachweis für Hundehalter und ist seit einiger Zeit in den deutschen Bundesländern unter verschiedenen Auflagen Pflicht. Er beinhaltet mindestens eine praktische Prüfung des Halters mit seinem Hund, auch als Gehorsamsprüfung bezeichnet. Zusätzlich kann ein theoretischer Sachkundenachweis erforderlich sein. Der Hundeführerschein soll bescheinigen, dass der Halter seinen Hund im Alltag unter Kontrolle hat und dass sein Hund weder Menschen noch andere Tiere gefährdet. Im theoretischen Teil sind unter anderem grundlegende Kenntnisse zu Hundeerziehung und -verhalten zu belegen.

Beim VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen e.V.) werden Vorbereitungskurse und Prüfungen zum VDH-Hundeführerschein deutschlandweit nach einheitlichen Kriterien und von anerkannten Ausbildern und Prüfern durchgeführt.

Mehr Infos hier » VDH-Hundeführerschein

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Infos zum Meldeschluss

Der GRC behält sich jederzeit vor, die Meldezahl für eine Spezial-Rassehunde-Ausstellung zu beschränken. Bei einer zu hohen Meldezahl kann die Annahme von Meldungen vorzeitig geschlossen werden!

Änderung der GO – Workingtest-Gebühren

Der Vorstand hat auf den Antrag von Ralf Blüthmann die Änderung der Gebührenordnung im Wege der vorläufigen Anordnung beschlossen:

Alt: Workingtest (Gebühr pro gestarteten Hund)
Die Abrechnung und Finanzierung eines GRC Workingtest erfolgt über den organisierenden Kooperationspartner in eigener Verantwortung. Der GRC stellt die nötige Munition und Urkunden.
5,00 EUR
Neu: Workingtest (Gebühr pro gestarteten Hund) Die Abrechnung und Finanzierung eines GRC Workingtest erfolgt über den organisierenden Kooperationspartner in eigener Verantwortung. Der GRC stellt die nötige Munition und Urkunden. 5,00 EUR
Wenn durch den Veranstalter die Munition gestellt wird 3,00 EUR