Statement SRA Pfronten

Hallo liebe Mitglieder und Ausstellungsfreunde des GRC e. V.,

gerne hätten wir die SRA in Pfronten wie gewohnt durchgeführt. Es erreichte den GRC die Nachricht, dass die Leitung der Ausstellung nicht weiter zur Verfügung steht.

Der Versuch seitens des GRC, einen adäquaten Ersatz für die Ausstellungsleitung aus den Reihen der GRC Mitglieder zu finden, war bis dato bedauerlicherweise nicht erfolgreich.

Daher wird die SRA Pfronten nicht wie gewohnt dieses Jahr stattfinden. Der GRC wird zeitnah einen Ersatz anbieten, sodass in dem vorgesehenen Zeitraum weitere Ausstellungen stattfinden können.

Mit Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, dass in den Sozialen Medien die Sachverhalte aus dem Zusammenhang gerissen werden.

Bleiben Sie gesund!

Der Vorstand

Online Grooming Vortrag am 17.04.2021

Online Grooming Vortrag von Susanne Lück mit anschließender Fragerunde am 17.04.2021.

Von empfohlenen Utensilien, rassespezifischen Golden Retriever Merkmalen über live Grooming bis hin zur ausführlichen Fragerunde steht Susanne Lück am 17.04.2021 um 10 Uhr zur Verfügung. Der Vortrag wird über Zoom stattfinden. Die Anmeldung erfolgt über die GRC Seite. Die Teilnahme kostet 25,-€ p. P. Die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt, damit auf alle Fragen ausführlich eingegangen werden kann. Weitere Informationen sowie den Zugangslink werden den Teilnehmern in der Woche vor dem Vortrag per E-Mail zugehen.

Für Rückfragen wenden Sie sich an Doreen Hangmann presse1@grc.de

Keine Meldungen mehr möglich!

 

Vorstandsbeschluss zur Zuchterleichterung

Der Vorstand hat am 27.02.21 auf der Vorstandssitzung folgende Zuchterleichterung beschlossen. Gemäß § 26.1 der Satzung trifft der Vorstand nachstehende vorläufige Anordnung:

§ 3.5 der Zuchtordnung Feststellung der Wesensveranlagung (FdW)
§ 3.5.1 An der FdW dürfen nur Golden Retriever mit FCI anerkannten Ahnentafeln teilnehmen.
Das Mindestalter für die Teilnahme eines Golden Retrievers an der FdW beträgt 9 Monate, die Herabsetzung des Mindestalters ist befristet bis 30.06.21. Als Stichtag ist die Anmeldung zur Prüfung maßgeblich. (Diese Änderung hat die Gültigkeit bis zur nächsten Züchterversammlung)