Änderung der Zuchtordnung

Nach Beratung mit dem Zuchtausschuss wurde vom Vorstand folgende Änderung der Zuchtordnung, im Rahmen einer vorläufigen Anordnung, beschlossen:

§ 3.3.6 Vor der Einholung eines Obergutachtens sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: – Anfertigung von mindestens zwei neuen Röntgenaufnahmen (in Position 1 und 2) minimal ½ Jahr nach den dem Erstgutachten zugrunde liegenden Röntgenbildern. Diese dürfen nur an tierärztlichen Bildungsstätten (Fakultäten, Hochschulen, Universitäten) angefertigt werden. – Auf Wunsch ist eine ergänzende Untersuchung im CT möglich. – Vorlage der neuen Röntgenbilder für das Obergutachten und der gekennzeichneten Erstaufnahme mit Erstgutachten beim zuständigen Obergutachter.

§ 3.3.7 – entfällt –

Kooperationsvereinbarung GRC, DRC, LCD

Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit des Golden Retriever Club e. V., Deutschen Retriever Club e. V., Labrador Club Deutschland e. V. im Bereich Prüfungswesen. Aufgrund der gewünschten künftigen Zusammenarbeit zwischen den oben genannten Vereinen wurde gemeinsam eine Kooperationsvereinbarung von den zuständigen Ressortleitern des Prüfungswesens erarbeitet und beschlossen.

Kooperationsvereinbarung GRC, DRC, LCD