Aktuelle Info zur Tierschutzhundeverordnung

Seit 01.01.2022 gilt die neue Fassung der Tierschutzhundeverordnung (TierSchHuV).

Diese stellt den VDH und seine Mitgliedsvereine zur Zeit bei der Durchführung von Veranstaltungen (Prüfungswesen und Spezial-Rassehunde-Ausstellungen) vor große Herausforderungen.

Für die Überwachung der durch die Tierschutzhundeverordnung gemachten Vorgaben sind die jeweiligen Behörden, in diesem speziellen Fall die Veterinärämter zuständig.

Unsere Veranstaltungen werden durch die Sonderleitungen/Ausstellungsleitungen beim Veterinäramt angezeigt. Dieses bestimmt die jeweiligen Vorgaben/Auflagen, die für die jeweiligen Veranstaltungen einzuhalten sind und nach Bundesland und Kreis sehr unterschiedlich ausfallen können. Jede Veranstaltung wird einzeln betrachtet und genehmigt/nicht genehmigt.

Der Vorstand

1. SRA am 09.05.2024 in Renzow

Golden Retriever Notf(e)lle

Unsere neue Geschäftsstelle

Aufgrund des Umstandes, dass unsere langjährige Mitarbeiterin Ellen Zaremba (GS) kürzer treten wird, hat der GRC seit dem 01.04.2022 eine neue GS, die durch Frau Susanne Heinze betreut wird.

Frau Heinzes Schwerpunkt wird zukünftig die Betreuung der Ausstellungen sowie die weitere Unterstützung der anderen GS sein.

In der nächsten CN finden Sie eine ausführliche Vorstellung von Frau Heinze.