Vorläufige Anordnung des Vorstandes

Der Vorstand hat am 18.7.2023 folgende vorläufige Anordnung nach § 26.1 der Satzung des GRC e.V. mit sofortiger Wirkung erlassen:

In § 3.9.1 der Zuchtordnung wurde wie folgt eingefügt:

3.9.1 Folgende Mängel schließen einen Hund von der Zucht aus:

  • Fehlen eines oder beider Hoden im Hodensack.
    Hodenatrophie, Entropium, Ektropium, fortschreitender Netzhautschwund (PRA) und totale Retinadysplasie (RD).
  • Anomalien des Schädels/ Kiefers, gekoppelt mit klinischer Symptomatik, z.B. offene Fontanellen, unproportionale Verkürzungen des Unter- oder Oberkiefers, Zangenbiss, Kreuzbiss, Sichtbarkeit der Zähne oder der Zunge bei geschlossenem Maul.
  • ff.

Begründung:
Der Vorstand nimmt Bezug auf die VDH Breed Specific Instructions (BSI).

Mitteilung des Vorstandes

Liebe Mitglieder,

Der Vorstand erläßt nach Paragraph 26.1 der Satzung eine vorläufige Anordnung, der FdW-Ordnung, die zuletzt durch den Vorstand vom 27.2.21 geändert und verabschiedet wurde, bis zur nächsten MV 2024 ihre Gültigkeit zu verleihen.

Begründung:
Da die MV die in der CN 198 abgedruckte Version der geänderten FdW nicht verabschiedet hat, wären wir ansonsten bis zur nächsten MV 2024 ohne gültige FdW-Ordnung.

Ihr Vorstand

Mitteilungen des Vorstandes

Die aktualisierten Ordnungen wurden hochgeladen und stehen ab sofort hier zum Download zur Verfügung.

Liebe Mitglieder,

mit Wirkung zum 09.02.2022 wurden die in der Züchterversammlung vom 13.06.2021 und die in der Mitgliederversammlung vom 24.07.2021 beschlossenen Änderungen zu der Satzung und zu den einzelnen Ordnungen (veröffentlicht in der CN 188) rechtswirksam.

Die aktuelle Satzung und die entsprechenden Ordnungen werden auf der Website in Kürze hinterlegt. An dieser Stelle kurz die wichtigsten Änderungen in Kurzform:

Satzung:

  • § 4.8 die FdW-Ordnung ist neu aufgenommen worden;
  • § 4.9 die Einspruchsordnung ist neu aufgenommen worden;
  • § 8 der Erwerb der Mitgliedschaft ist geändert worden;
  • § 40 der Wesensausschuss ist neu

Zuchtordnung:

  • § Aufnahme der Zuchtwarteordnung in die Zuchtordnung und somit wieder Bestandteil der Satzung;
  • § 6.1 die Häufigkeit der Zuchtverwendung der Hündin wurde auf 4 Würfe reduziert und maßgeblich für die Berechnung der 2 Würfe innerhalb von 24 Monaten ist nun der Decktag;
  • § 6.5 Unterlagen für den Deckrüden
  • § 6.9.3 Änderung des Wurfabnahmeberichts in Bezug auf § 4.2 der Wurfabnahmeordnung
  • § 7.9 die Überprüfung der Chipnummer auf einer FdW oder Formwertprüfung ist neu

Wurfabnahmeordnung:

  • § 4.2 die Titerbestimmung als Alternative zur Impfung ist aufgenommen worden.