Vorläufige Anordnung des Vorstandes
Der Vorstand hat am 18.7.2023 folgende vorläufige Anordnung nach § 26.1 der Satzung des GRC e.V. mit sofortiger Wirkung erlassen:
In § 3.9.1 der Zuchtordnung wurde wie folgt eingefügt:
3.9.1 Folgende Mängel schließen einen Hund von der Zucht aus:
- Fehlen eines oder beider Hoden im Hodensack.
Hodenatrophie, Entropium, Ektropium, fortschreitender Netzhautschwund (PRA) und totale Retinadysplasie (RD). - Anomalien des Schädels/ Kiefers, gekoppelt mit klinischer Symptomatik, z.B. offene Fontanellen, unproportionale Verkürzungen des Unter- oder Oberkiefers, Zangenbiss, Kreuzbiss, Sichtbarkeit der Zähne oder der Zunge bei geschlossenem Maul.
- ff.
Begründung:
Der Vorstand nimmt Bezug auf die VDH Breed Specific Instructions (BSI).