Einladung zum Erstzüchterseminar (EZS) in Leverkusen

Erstzüchterseminar am 07. November 2021

für angehende Züchter/Innen und Deckrüdenbesitzer/Innen
– nur für Mitglieder des GRC, DRC und LCD

Termin: Sonntag, den 07.11.2021 – 10:00 Uhr

Referent: Margit Schmedding

Tagungsort:
Leverkusen / Schlebuschrath
Eine Anfahrtsbeschreibung geht dem Teilnehmer schriftlich zu.

Im Rahmen der Corona-Pandemie gilt die Regelung: geimpft, genesen oder getestet.

Voraussetzung für die Teilnahme ist:

• der Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, die mindestens 2 Wochen in der Vergangenheit liegt.

• oder ein Nachweis welcher bestätigt, dass Sie genesen sind. Dieser Nachweisdarf nicht älter als 6 Monate sein.

• oder ein negativer Corona-Test. Der Test kann entweder ein Antigen oder PCR Test sein und darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Seminargebühr: 50,00 €

Meldeschluß: 29.10.2021

Anmeldung über unser Online-Meldeformular:

Online-Anmeldung

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an unser Geschäftsstelle:

Ellen Zaremba
Birnenstrasse 5
06420 Könnern

Tel.: 03 46 92 – 38 83 41
Fax: 03 46 92 – 21 573
E-Mail : buero-zaremba@grc.de

Show-Fotos

Liebe Aussteller,

Um unsere Clubnachrichten noch etwas farbenfroher zu gestalten, möchten wir zu den Listen der sonstigen Ausstellungsergebnisse Fotos der BOS und/oder BOB veröffentlichen.

Fotos in gewohnter Qualität senden Sie bitte per Mail an presse@grc.de unter Angabe der Ausstellung, des/der Hundenamen, des Besitzers und des Fotografen.

Die Ergebnisse laden Sie bitte gewohnt hoch auf die Seite sonstige Ausstellungsergebnisse.

Füreinander einstehen – hier ist schnelle Hilfe gefragt!

Liebe Züchter- und Vereinskollegen,

wie einige von euch sicher schon erfahren haben, ist Daniela Port mit ihrer Familie Opfer der Überschwemmungskatastrophe geworden. Ihr Haus in Weilerswist steht unter Wasser und Daniela, Andreas und Angelina konnten nur ihr Leben und das ihrer Hunde retten.
Außerdem hat Daniela 6 Tage alte Welpen…

Ihre Freundin Daniela Prehl hat die Familie aufgenommen, aber es fehlt natürlich an vielem. Natürlich sind auch Sachspenden willkommen (dies bitte bei Daniela Prehl anfragen) aber ich denke, mit einer finanziellen Unterstützung können erst einmal die dringendsten Probleme gelöst werden. Der Vorstand des GRC hat daher beschlossen, auf Anfrage die Bankdaten von Daniela herauszugeben. Ich habe mich gerne bereiterklärt, dies zu übernehmen. Deshalb erhaltet Ihr die Bankdaten bei mir über PN, WhatsApp oder per E-Mail an presse@grc.de
Im Namen von Daniela und ihrer Familie danke ich von Herzen!
Liebe Grüsse
Ingrid Heinisch

Wichtige Mitteilung

Clubsiegerpunkte

Liebe Aussteller*innen,

leider wird auf Grund der Corona Krise auch in diesem Jahr die Vergabe der Clubsiegerpunkte ausgesetzt.

Züchterversammlung am 13.06.2021

Der Vorstand möchte die in den Social Medien geführten Diskussionen zum Anlass nehmen, über vielleicht vorhandene Irritationen bezüglich der Anmeldung zur Züchterversammlung aufzuklären.

Jede(r) Zücherin/Züchter kann auch ohne vorherige Anmeldung an der Züchterversammlung teilnehmen. 

Die vorherige Anmeldung sollte lediglich dazu dienen, im Vorfeld abschätzen zu können, mit wie vielen Teilnehmern zu rechnen ist. Aufgrund der Teilnehmerzahl wird dann ein entsprechendes Hygienekonzept  in Absprache mit dem Betreiber der Veranstaltungsstätte und dem örtlichen Gesundheitsamt erarbeitet.

Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme.

Viele Grüße der Vorstand 

Vorübergehende Erleichterung zur Zuchtzulassung bis 31.05.2021

Voraussetzung zu einer Zuchtzulassung:
§3.4 Schauergebnisse
Die GRC Zuchttiere müssen auf Ausstellungen des VDH oder eines von der F.C.I. anerkannten Hundezuchtverbandes von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern mit mindestens “sehr gut” bewertet worden sein und schriftliche Richterberichte bekommen haben.

Vorübergehende Erleichterung:
Für eine Hündin ab einem Alter von 20 Monaten (Stichtag: 01.05.2021) wird auf die Ausstellungsergebnisse im “§ 3.4 Schauergebnisse” der Zuchtordnung verzichtet bis zum 31.05.2021.

Für einen Rüden ab einem Alter von 13 Monaten (Stichtag: 01.05.2021) wird auf die Ausstellungsergebnisse im “§ 3.4 Schauergebnisse” der Zuchtordnung verzichtet bis zum 31.05 2021.

Die Ausnahmeregelung für diese vorläufige Zuchtzulassung gilt bei einer Hündin für einen einmaligen Wurf bis zum Deckzeitpunkt zum 31.07.2021.

Die Ausnahmeregelung für diese vorläufige Zuchtzulassung gilt für einen Rüden für einen Deckakt bis zum Deckzeitpunkt zum 31.07.2021.

Alle anderen Vorgaben der Zuchtzulassung die in der Zuchtordnung des GRC verankert sind, müssen weiterhin erfüllt sein. Hunde die eine vorläufige Zuchtzulassung ausgestellt bekommen, werden in der CN veröffentlicht.

SRA 13. Mittelfrankenschau Markt Bibart am 01.05.2021

1. Meldeschluss: 09.04.2021 – 2 Meldeschluss: 16.04.2021

Richter:
Elisabeth Pope (Chilzer), UK | Rüden und Hündinnen

» Ausschreibung (PDF)
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Hinweis:
Erforderliche Nachweise für Starts in Champion- oder Gebrauchshundeklassen sind innerhalb von 24 Stunden nach der jeweiligen Meldung einzureichen. Sofern die erforderlichen Zertifikate nicht rechtzeitig vorliegen, wird der jeweilige Hund automatisch in die Offene Klasse versetzt!

Upload-Portal:
Hier können Sie die Zertifikate für die Meldung in der Championklasse oder Gebrauchshundeklasse direkt hochladen! Die Zertifikate werden automatisch an die Meldestelle versandt.
Zertifikat hochladen

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Susanne Heinze
Ziegelhüttenweg 14
D-77709 Oberwolfach
Bankverbindung für Meldegelder:
Kontoinhaber: Golden Retriever Club e.V.
IBAN: DE40 2135 2240 0134 5034 17
BIC-/SWIFT-Code: NOLADE21HOL
Tel.: 07834 – 859080
E-Mail : buero-heinze@grc.de
Wichtig: Bitte geben Sie bei Zahlung unbedingt den Namen des Hundes, den Ort der Ausstellung und die gemeldete Klasse an!
Meldegebühren 1. MS 2. MS
1. Hund 35,00 EUR 45,00 EUR
2. Hund des gleichen Besitzers 25,00 EUR 35,00 EUR
Meldung in Babyklasse 25,00 EUR 35,00 EUR
Meldung in Jüngsten- und Veteranenklasse (gilt nicht als 1. Hund) 25,00 EUR 35,00 EUR
Scheckbearbeitungsgebühr zzgl. zum Meldegeld 2,00 EUR 2,00 EUR
Gebührenzuschlag, wenn das Meldegeld nicht spätestens 1 Woche vor der Schau entrichtet wurde 15,00 EUR 15,00 EUR

Die Zahlung des Meldegeldes hat in jedem Fall zu erfolgen, auch wenn die Teilnahme -gleichgültig aus welchen Gründen -unterbleibt. Meldegeld ist Reuegeld, es wird bei Rücknahme einer einmal erfolgten Meldung nicht zurück gezahlt. Wenn bis 1 Woche vor der Schau kein Eingang des Meldegeldes nachweisbar ist, wird am Schautag eine Bearbeitungsgebühr von € 15,00 erhoben.

Mit dem Absenden der Anmeldung erklären Sie ihre Einwilligung zur automatischen Speicherung und Verarbeitung Ihrer gesamten angegebenen Daten zum Zwecke der Durchführung der Ausstellung. Sie erklären sich mit der Veröffentlichung dieser Daten im Ausstellungskatalog, auf den Ergebnisseiten der Vereinshomepage und der Vereinszeitschrift des Golden Retriever Club e.V., sowie mit der Veröffentlichung, von im Auftrag des GRC e.V. erstellten Fotos, in der Vereinszeitschrift und den Onlinemedien des GRC e.V. einverstanden. Weiterhin bestätigen Sie unsere Datenschutzerklärung, die Ausstellungsordnung und die VDH-Ausstellungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben. Die Meldung wird durch Absenden verbindlich.

Gründung eines zeitweiligen Ausschusses

Der Vorstand unterstützt den Antrag von Katja Wiegend (Hauptzuchwart) zur Gründung eines zeitweiligen Ausschusses nach § 40 der Satzung.

Die Gründung eines zeitweiligen Ausschusses unter der Beteiligung des Zuchtausschusses und den berufenen Züchtern Barbara Kasenburg, Dominique Leicht und Dr. med. lsabel Kipp. Bei Bedarf wird ein vierter berufener Züchter dazu gebeten. Der Ausschuss hat den Arbeitsauftrag, ein Konzept zur Sicherstellung der Durchführung der Züchterversammlung 2021 zu erarbeiten.

Vorübergehende Erleichterung zur Zuchtzulassung bis 30.04.2021

Voraussetzung zu einer Zuchtzulassung:
§3.4 Schauergebnisse
Die GRC Zuchttiere müssen auf Ausstellungen des VDH oder eines von der F.C.I. anerkannten Hundezuchtverbandes von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern mit mindestens „sehr gut“ bewertet worden sein und schriftliche Richterberichte bekommen haben.

Vorübergehende Erleichterung:
Für eine Hündin ab einem Alter von 20 Monaten (Stichtag: 01.04.2021) wird auf die Ausstellungsergebnisse im „§ 3.4 Schauergebnisse“ der Zuchtordnung verzichtet bis zum 30.04.2021.

Für einen Rüden ab einem Alter von 13 Monaten (Stichtag: 01.04.2021) wird auf die Ausstellungsergebnisse im „§ 3.4 Schauergebnisse“ der Zuchtordnung verzichtet bis zum 30.04 2021.

Die Ausnahmeregelung für diese vorläufige Zuchtzulassung gilt bei einer Hündin für einen einmaligen Wurf bis zum Deckzeitpunkt zum 30.06.2021.

Die Ausnahmeregelung für diese vorläufige Zuchtzulassung gilt für einen Rüden für einen Deckakt bis zum Deckzeitpunkt zum 30.06.2021.

Alle anderen Vorgaben der Zuchtzulassung die in der Zuchtordnung des GRC verankert sind, müssen weiterhin erfüllt sein. Hunde die eine vorläufige Zuchtzulassung ausgestellt bekommen, werden in der CN veröffentlicht.