Vorübergehende Erleichterung zur Zuchtzulassung bis 31.05.2021

Voraussetzung zu einer Zuchtzulassung:
§3.4 Schauergebnisse
Die GRC Zuchttiere müssen auf Ausstellungen des VDH oder eines von der F.C.I. anerkannten Hundezuchtverbandes von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern mit mindestens “sehr gut” bewertet worden sein und schriftliche Richterberichte bekommen haben.

Vorübergehende Erleichterung:
Für eine Hündin ab einem Alter von 20 Monaten (Stichtag: 01.05.2021) wird auf die Ausstellungsergebnisse im “§ 3.4 Schauergebnisse” der Zuchtordnung verzichtet bis zum 31.05.2021.

Für einen Rüden ab einem Alter von 13 Monaten (Stichtag: 01.05.2021) wird auf die Ausstellungsergebnisse im “§ 3.4 Schauergebnisse” der Zuchtordnung verzichtet bis zum 31.05 2021.

Die Ausnahmeregelung für diese vorläufige Zuchtzulassung gilt bei einer Hündin für einen einmaligen Wurf bis zum Deckzeitpunkt zum 31.07.2021.

Die Ausnahmeregelung für diese vorläufige Zuchtzulassung gilt für einen Rüden für einen Deckakt bis zum Deckzeitpunkt zum 31.07.2021.

Alle anderen Vorgaben der Zuchtzulassung die in der Zuchtordnung des GRC verankert sind, müssen weiterhin erfüllt sein. Hunde die eine vorläufige Zuchtzulassung ausgestellt bekommen, werden in der CN veröffentlicht.

Gründung eines zeitweiligen Ausschusses

Der Vorstand unterstützt den Antrag von Katja Wiegend (Hauptzuchwart) zur Gründung eines zeitweiligen Ausschusses nach § 40 der Satzung.

Die Gründung eines zeitweiligen Ausschusses unter der Beteiligung des Zuchtausschusses und den berufenen Züchtern Barbara Kasenburg, Dominique Leicht und Dr. med. lsabel Kipp. Bei Bedarf wird ein vierter berufener Züchter dazu gebeten. Der Ausschuss hat den Arbeitsauftrag, ein Konzept zur Sicherstellung der Durchführung der Züchterversammlung 2021 zu erarbeiten.

Vorübergehende Erleichterung zur Zuchtzulassung bis 30.04.2021

Voraussetzung zu einer Zuchtzulassung:
§3.4 Schauergebnisse
Die GRC Zuchttiere müssen auf Ausstellungen des VDH oder eines von der F.C.I. anerkannten Hundezuchtverbandes von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern mit mindestens „sehr gut“ bewertet worden sein und schriftliche Richterberichte bekommen haben.

Vorübergehende Erleichterung:
Für eine Hündin ab einem Alter von 20 Monaten (Stichtag: 01.04.2021) wird auf die Ausstellungsergebnisse im „§ 3.4 Schauergebnisse“ der Zuchtordnung verzichtet bis zum 30.04.2021.

Für einen Rüden ab einem Alter von 13 Monaten (Stichtag: 01.04.2021) wird auf die Ausstellungsergebnisse im „§ 3.4 Schauergebnisse“ der Zuchtordnung verzichtet bis zum 30.04 2021.

Die Ausnahmeregelung für diese vorläufige Zuchtzulassung gilt bei einer Hündin für einen einmaligen Wurf bis zum Deckzeitpunkt zum 30.06.2021.

Die Ausnahmeregelung für diese vorläufige Zuchtzulassung gilt für einen Rüden für einen Deckakt bis zum Deckzeitpunkt zum 30.06.2021.

Alle anderen Vorgaben der Zuchtzulassung die in der Zuchtordnung des GRC verankert sind, müssen weiterhin erfüllt sein. Hunde die eine vorläufige Zuchtzulassung ausgestellt bekommen, werden in der CN veröffentlicht.

Statement SRA Pfronten

Hallo liebe Mitglieder und Ausstellungsfreunde des GRC e. V.,

gerne hätten wir die SRA in Pfronten wie gewohnt durchgeführt. Es erreichte den GRC die Nachricht, dass die Leitung der Ausstellung nicht weiter zur Verfügung steht.

Der Versuch seitens des GRC, einen adäquaten Ersatz für die Ausstellungsleitung aus den Reihen der GRC Mitglieder zu finden, war bis dato bedauerlicherweise nicht erfolgreich.

Daher wird die SRA Pfronten nicht wie gewohnt dieses Jahr stattfinden. Der GRC wird zeitnah einen Ersatz anbieten, sodass in dem vorgesehenen Zeitraum weitere Ausstellungen stattfinden können.

Mit Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, dass in den Sozialen Medien die Sachverhalte aus dem Zusammenhang gerissen werden.

Bleiben Sie gesund!

Der Vorstand

Online Grooming Vortrag am 17.04.2021

Online Grooming Vortrag von Susanne Lück mit anschließender Fragerunde am 17.04.2021.

Von empfohlenen Utensilien, rassespezifischen Golden Retriever Merkmalen über live Grooming bis hin zur ausführlichen Fragerunde steht Susanne Lück am 17.04.2021 um 10 Uhr zur Verfügung. Der Vortrag wird über Zoom stattfinden. Die Anmeldung erfolgt über die GRC Seite. Die Teilnahme kostet 25,-€ p. P. Die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt, damit auf alle Fragen ausführlich eingegangen werden kann. Weitere Informationen sowie den Zugangslink werden den Teilnehmern in der Woche vor dem Vortrag per E-Mail zugehen.

Für Rückfragen wenden Sie sich an Doreen Hangmann presse1@grc.de

Keine Meldungen mehr möglich!

 

Vorstandsbeschluss zur Zuchterleichterung

Der Vorstand hat am 27.02.21 auf der Vorstandssitzung folgende Zuchterleichterung beschlossen. Gemäß § 26.1 der Satzung trifft der Vorstand nachstehende vorläufige Anordnung:

§ 3.5 der Zuchtordnung Feststellung der Wesensveranlagung (FdW)
§ 3.5.1 An der FdW dürfen nur Golden Retriever mit FCI anerkannten Ahnentafeln teilnehmen.
Das Mindestalter für die Teilnahme eines Golden Retrievers an der FdW beträgt 9 Monate, die Herabsetzung des Mindestalters ist befristet bis 30.06.21. Als Stichtag ist die Anmeldung zur Prüfung maßgeblich. (Diese Änderung hat die Gültigkeit bis zur nächsten Züchterversammlung)

Save the date! Vorankündigung der Mitgliederversammlung des GRC e. V. am 24.07.2021

Die Mitgliederversammlung des GRC e. V. findet am Samstag, dem 24.07.2021 um 10:00 Uhr statt.

Der Versammlungsort wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Der Vorstand

Rücktritte

Liebe Mitglieder,

gestern ist Herr Kopfer als 1. Vorsitzender zurückgetreten. Heute folgten ihm Frau Kovarik unsere Kassenwartin, Frau Moens unsere Pressewartin und kom. eingesetzte Vors. des Ausstellungsausschusses. Außerdem trat auch Frau Walter unsere Tierschutzbeauftragte zurück.

Wir bedanken uns für die geleistete Vorstandsarbeit / Vereinsarbeit.

Der verbleibende Vorstand wird im Interesse des GRCs seine Arbeit weiter fortsetzen und nach Möglichkeiten suchen die eine oder andere Position im Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu besetzen.

Wir möchten nach vorne schauen und hoffen auf ein besseres Jahr 2021!

Bleiben Sie gesund!

Viele Grüße
Evelyn Köster

Neue Zuchtordnung online

Die auf der Züchterversammlung am 30.03.2019 beschlossenen Änderungen der Zuchtordnung und Wurfabnahmeordnung wurden, nach Eintrag im Vereinsregister am 07.12.2020, in der Zuchtordnung (Zuchtordnung, Zwingerordnung, Wurfabnahmeordnung, Ordnung zur Welpenvermittlung, Zuchtwarteordnung) entsprechend eingetragen.

Die aktuelle Zuchtordnung ist ab sofort gültig.

Vorübergehende Erleichterungen zur Zuchtzulassung bis 31.03.2021

Der Vorstand hat beschlossen, dass bis einschließlich 31.03.2021 für eine Hündin einmalig für einen Wurf und für einen Rüden für zwei Deckakte, eine vorläufige einmalige Zuchtzulassung unter Verzicht auf § 3.4 der Zuchtordnung des GRC e.V. ausgestellt werden kann.

§ 3.4 Schauergebnisse
Die GRC Zuchttiere müssen auf Ausstellungen des VDH oder eines von der F.C.I. anerkannten Hundezuchtverbandes von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern mit mindestens „sehr gut“ bewertet worden sein und schriftliche Richterberichte bekommen haben


Alle anderen Vorgaben der ZZL, die in der Zuchtordnung vorgesehen sind, müssen erfüllt sein. Hunde die eine vorläufige ZZL ausgestellt bekommen haben, werden in der CN veröffentlicht.