Vorläufige Anordnung

Mitmacher zur Überarbeitung der FdW-Ordnung gesucht

Umfrage zum HSB-Züchtertag

Pet Vet Online Fortbildung

Einladung zum Erstzüchterseminar als Webinar am 23.02.2025

An alle Züchter des GRC e.V.

Unsere HZW zieht zum Monatswechsel um. Ein Nachsendeantrag für Ihre Deck- sowie Wurfmeldescheine/Original Ahnentafeln wurde zwar gestellt, dennoch bittet die HZW darum, ab sofort keine Post mehr zur altbekannten Adresse zu übersenden, sondern erst ab Mittwoch, dem 04.10.2023 an die neue Adresse

Diese wird auf der Website in der kommenden KW noch bekanntgegeben.

Bis zum reibungslosen Postempfang wird die HZW mit den Fristen für die Einsendung von Original Unterlagen kulant umgehen.

Per E-Mail und per Mobiltelefon ist die HZW weiterhin jederzeit unter den bekannten Kontaktdaten erreichbar!

Vorläufige Anordnung des Vorstandes

Der Vorstand hat am 18.7.2023 folgende vorläufige Anordnung nach § 26.1 der Satzung des GRC e.V. mit sofortiger Wirkung erlassen:

In § 3.9.1 der Zuchtordnung wurde wie folgt eingefügt:

3.9.1 Folgende Mängel schließen einen Hund von der Zucht aus:

  • Fehlen eines oder beider Hoden im Hodensack.
    Hodenatrophie, Entropium, Ektropium, fortschreitender Netzhautschwund (PRA) und totale Retinadysplasie (RD).
  • Anomalien des Schädels/ Kiefers, gekoppelt mit klinischer Symptomatik, z.B. offene Fontanellen, unproportionale Verkürzungen des Unter- oder Oberkiefers, Zangenbiss, Kreuzbiss, Sichtbarkeit der Zähne oder der Zunge bei geschlossenem Maul.
  • ff.

Begründung:
Der Vorstand nimmt Bezug auf die VDH Breed Specific Instructions (BSI).