Vorübergehende Erleichterung zur Zuchtzulassung bis 31.05.2021

Voraussetzung zu einer Zuchtzulassung:
§3.4 Schauergebnisse
Die GRC Zuchttiere müssen auf Ausstellungen des VDH oder eines von der F.C.I. anerkannten Hundezuchtverbandes von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern mit mindestens “sehr gut” bewertet worden sein und schriftliche Richterberichte bekommen haben.

Vorübergehende Erleichterung:
Für eine Hündin ab einem Alter von 20 Monaten (Stichtag: 01.05.2021) wird auf die Ausstellungsergebnisse im “§ 3.4 Schauergebnisse” der Zuchtordnung verzichtet bis zum 31.05.2021.

Für einen Rüden ab einem Alter von 13 Monaten (Stichtag: 01.05.2021) wird auf die Ausstellungsergebnisse im “§ 3.4 Schauergebnisse” der Zuchtordnung verzichtet bis zum 31.05 2021.

Die Ausnahmeregelung für diese vorläufige Zuchtzulassung gilt bei einer Hündin für einen einmaligen Wurf bis zum Deckzeitpunkt zum 31.07.2021.

Die Ausnahmeregelung für diese vorläufige Zuchtzulassung gilt für einen Rüden für einen Deckakt bis zum Deckzeitpunkt zum 31.07.2021.

Alle anderen Vorgaben der Zuchtzulassung die in der Zuchtordnung des GRC verankert sind, müssen weiterhin erfüllt sein. Hunde die eine vorläufige Zuchtzulassung ausgestellt bekommen, werden in der CN veröffentlicht.

Vorübergehende Erleichterung zur Zuchtzulassung bis 30.04.2021

Voraussetzung zu einer Zuchtzulassung:
§3.4 Schauergebnisse
Die GRC Zuchttiere müssen auf Ausstellungen des VDH oder eines von der F.C.I. anerkannten Hundezuchtverbandes von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern mit mindestens „sehr gut“ bewertet worden sein und schriftliche Richterberichte bekommen haben.

Vorübergehende Erleichterung:
Für eine Hündin ab einem Alter von 20 Monaten (Stichtag: 01.04.2021) wird auf die Ausstellungsergebnisse im „§ 3.4 Schauergebnisse“ der Zuchtordnung verzichtet bis zum 30.04.2021.

Für einen Rüden ab einem Alter von 13 Monaten (Stichtag: 01.04.2021) wird auf die Ausstellungsergebnisse im „§ 3.4 Schauergebnisse“ der Zuchtordnung verzichtet bis zum 30.04 2021.

Die Ausnahmeregelung für diese vorläufige Zuchtzulassung gilt bei einer Hündin für einen einmaligen Wurf bis zum Deckzeitpunkt zum 30.06.2021.

Die Ausnahmeregelung für diese vorläufige Zuchtzulassung gilt für einen Rüden für einen Deckakt bis zum Deckzeitpunkt zum 30.06.2021.

Alle anderen Vorgaben der Zuchtzulassung die in der Zuchtordnung des GRC verankert sind, müssen weiterhin erfüllt sein. Hunde die eine vorläufige Zuchtzulassung ausgestellt bekommen, werden in der CN veröffentlicht.

Vorstandsbeschluss zur Zuchterleichterung

Der Vorstand hat am 27.02.21 auf der Vorstandssitzung folgende Zuchterleichterung beschlossen. Gemäß § 26.1 der Satzung trifft der Vorstand nachstehende vorläufige Anordnung:

§ 3.5 der Zuchtordnung Feststellung der Wesensveranlagung (FdW)
§ 3.5.1 An der FdW dürfen nur Golden Retriever mit FCI anerkannten Ahnentafeln teilnehmen.
Das Mindestalter für die Teilnahme eines Golden Retrievers an der FdW beträgt 9 Monate, die Herabsetzung des Mindestalters ist befristet bis 30.06.21. Als Stichtag ist die Anmeldung zur Prüfung maßgeblich. (Diese Änderung hat die Gültigkeit bis zur nächsten Züchterversammlung)

Vorübergehende Erleichterungen zur Zuchtzulassung bis 31.03.2021

Der Vorstand hat beschlossen, dass bis einschließlich 31.03.2021 für eine Hündin einmalig für einen Wurf und für einen Rüden für zwei Deckakte, eine vorläufige einmalige Zuchtzulassung unter Verzicht auf § 3.4 der Zuchtordnung des GRC e.V. ausgestellt werden kann.

§ 3.4 Schauergebnisse
Die GRC Zuchttiere müssen auf Ausstellungen des VDH oder eines von der F.C.I. anerkannten Hundezuchtverbandes von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern mit mindestens „sehr gut“ bewertet worden sein und schriftliche Richterberichte bekommen haben


Alle anderen Vorgaben der ZZL, die in der Zuchtordnung vorgesehen sind, müssen erfüllt sein. Hunde die eine vorläufige ZZL ausgestellt bekommen haben, werden in der CN veröffentlicht.

Neue Satzung, Zuchtordnung und Zuchtwarteordnung des GRC e. V.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 14.09.2019 zur Satzung, Zuchtordnung und Zuchtwarteordnung wurden inzwischen vom Amtsgericht Pinneberg eingetragen.
Die neue Satzung, Zuchtordnung und Zuchtwarteordnung sind ab sofort gültig.

Die neue Satzung finden Sie hier: » Satzung
Die neue Zuchtordnung finden Sie hier: » Zuchtordnung
Die neue Zuchtwarteordnung finden Sie hier: » Zuchtwarteordnung

Änderung der Prüfungsordnung zur Feststellung der Wesensveranlagung (FdW)

Mit Vorstandsbeschluss vom 29.11.2019 wurde die 
Prüfungsordnung zur Feststellung der Wesensveranlagung (FdW) geändert.

» Prüfungsordnung zur Feststellung der Wesensveranlagung (FdW)

Neue Prüfungsordnungen

Mit Vorstandsbeschluss vom 16.01.2018 wurden folgende Prüfungsordnungen beschlossen:

Dummyprüfung (DP-E/GRC)
Dummyprüfung (DP/R/GRC – Klasse A, F, O)
Ordnung für die Durchführung – Beginner’s Cup
Leistungsrichter- und Anwärterordnung

Die neuen Ordnungen sind ab sofort gültig.

 

 

HD/ED Obergutachter

Gemäß Beschluss des Vorstands, wurde nach Beratung mit der Zuchtausschuss,
Herr Dr. Alexander Koch aus Oerzen zum HD/ED Obergutachter bestimmt.

Dr. Alexander Koch
Am Alten Werk 6
D-21406 Melbeck
Tel.: 0 41 34 – 3 54
Fax: 0 41 34 – 91 05 25
www.tierklinik-oerzen.de

 

Änderung der Zuchtordnung

Nach Beratung mit dem Zuchtausschuss wurde vom Vorstand folgende Änderung der Zuchtordnung, im Rahmen einer vorläufigen Anordnung, beschlossen:

§ 3.3.6 Vor der Einholung eines Obergutachtens sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: – Anfertigung von mindestens zwei neuen Röntgenaufnahmen (in Position 1 und 2) minimal ½ Jahr nach den dem Erstgutachten zugrunde liegenden Röntgenbildern. Diese dürfen nur an tierärztlichen Bildungsstätten (Fakultäten, Hochschulen, Universitäten) angefertigt werden. – Auf Wunsch ist eine ergänzende Untersuchung im CT möglich. – Vorlage der neuen Röntgenbilder für das Obergutachten und der gekennzeichneten Erstaufnahme mit Erstgutachten beim zuständigen Obergutachter.

§ 3.3.7 – entfällt –

Zuchtbücher online

Die Zuchtbücher des GRC e.V. stehen ab sofort online zur Verfügung.

Im Zuge der Digitalisierung der Zuchtdaten stehen allen Mitgliedern nun die Zuchtbücher zum Online-Abruf bereit. Die alten Bände 1-8, welche bislang nur in gedruckter Form vorlagen, wurden vollständig gescannt und sind ebenfalls verfügbar.

Im Downloadbereich der Zuchtdatenbank können unsere Mitglieder alle Zuchtbücher einsehen und herunterladen.

» GRC Hundedatenbank