Save the date – Züchterversammlung des GRC e.V. am 18.03.2023

Ort:
Hotelpark „Der Westerwald Treff“
Ehlscheid GmbH, In der Huth 1, 57641 Oberlahr, Tel.: 0049 2685/87 290,
Fax: 0049 2685/87 268, Werkhausen@westerwaldtreff.de
Beginn:
10.00 Uhr

Der Veranstalter bittet für die Planung der Züchterversammlung um eine Anmeldung.

Jede(r) Zücherin/Züchter kann auch ohne vorherige Anmeldung an der Züchterversammlung teilnehmen. 

Die vorherige Anmeldung sollte lediglich dazu dienen, im Vorfeld abschätzen zu können, mit wie vielen Teilnehmern zu rechnen ist.

Bitte melden Sie sich entsprechend dem Formular an.

Anmeldung-Züchterversammlung

hr-line_600x15

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle:

Ellen Zaremba

Tel.: 03923 7589886
E-Mail: buero-zaremba@grc.de

Auswertung von HD/ED Röntgenaufnahmen

Liebe Mitglieder,
der Vorstand war aufgrund der massiven Erhöhung der gutachterlichen Gebühren für die Auswertung von HD/ED Röntgenaufnahmen gehalten, gem. § 26.1 der Satzung des GRC e. V., folgende vorläufige Anordnung zur Beitrags- Gebühren und Spesenordnung zu treffen:

§ 5.9
HD/ED Gutachten
Mitglieder: 50,00 €/30,00 €
Nichtmitglieder: 70,00 €/70,00 €

Die Maßnahme war im Interesse des Vereines zwingend notwendig und ein Aufschub der Entscheidung bis zur nächsten Mitgliederversammlung nicht möglich.

Der Vorstand

Neuer Obergutachter HD/ED

Gem. Vorstandsbeschluss vom 15.11.2022 sowie Bestellung des VDH vom 21.11.2022 wurde als Obergutachterin für den GRC e. V. bestellt:

Stefanie Ohlerth, Prof. Dr. med. vet., Dipl. ECVDI
Oberärztin

Clinic for Diagnostic Imaging

Vetsuisse Faculty, University of Zurich

Winterthurerstrasse 258c, 8057 Zurich, Switzerland

Neue Zuchtordnung ab sofort gültig

Die auf der Züchterversammlung am 26.03.2022 beschlossenen Änderungen der Zuchtordnung und Wurfabnahmeordnung wurden, nach Eintrag im Vereinsregister am 07.10.2022, in der Zuchtordnung (Zuchtordnung, Zwingerordnung, Wurfabnahmeordnung, Ordnung zur Welpenvermittlung, Zuchtwarteordnung) entsprechend eingetragen.

Die aktuelle Zuchtordnung ist ab sofort gültig.

Änderung der Zwingerordnung

Nach Beratung mit dem Zuchtausschuss wurde vom Vorstand folgende Änderung der Zwingerordnung, im Rahmen einer vorläufigen Anordnung, beschlossen:

§ 2.4
Bei Übernahmen von Züchtern aus dem DRC ist eine erneute Zwingerbesichtigung durch einen Zuchtwart des GRC verpflichtend,
es sei denn, es liegen Gründe nach § 4.2 ZwingerO vor.
Der Zuchtausschuss entscheidet ob Bedenken/keine Bedenken gegen den Züchter bestehen. Für Golden Retriever, welche eine Zuchtzulassung aus einem anderen VDH
zugehörigen, die Rasse Golden Retriever betreuenden Verein haben, gilt Bestandsschutz.
§ 4. 2
Der HZW teilt schriftlich dem Züchterbewerber einen Zuchtwart des GRC mit. In begründeten Ausnahmefällen (schriftlich zu fixieren) kann der HZW in Abstimmung mit dem Zuchtausschuss einen Zuchtwart eines anderen, retrieverbetreuenden VDH-Zuchtvereines beauftragen. Der Züchterbewerber setzt sich zur Terminabsprache mit dem beauftragten Zuchtwart in Verbindung. Der Züchterbewerber muss und der Pate sollte bei der Zwingererstbesichtigung zugegen sein.

Mitteilungen des Vorstandes

Die aktualisierten Ordnungen wurden hochgeladen und stehen ab sofort hier zum Download zur Verfügung.

Liebe Mitglieder,

mit Wirkung zum 09.02.2022 wurden die in der Züchterversammlung vom 13.06.2021 und die in der Mitgliederversammlung vom 24.07.2021 beschlossenen Änderungen zu der Satzung und zu den einzelnen Ordnungen (veröffentlicht in der CN 188) rechtswirksam.

Die aktuelle Satzung und die entsprechenden Ordnungen werden auf der Website in Kürze hinterlegt. An dieser Stelle kurz die wichtigsten Änderungen in Kurzform:

Satzung:

  • § 4.8 die FdW-Ordnung ist neu aufgenommen worden;
  • § 4.9 die Einspruchsordnung ist neu aufgenommen worden;
  • § 8 der Erwerb der Mitgliedschaft ist geändert worden;
  • § 40 der Wesensausschuss ist neu

Zuchtordnung:

  • § Aufnahme der Zuchtwarteordnung in die Zuchtordnung und somit wieder Bestandteil der Satzung;
  • § 6.1 die Häufigkeit der Zuchtverwendung der Hündin wurde auf 4 Würfe reduziert und maßgeblich für die Berechnung der 2 Würfe innerhalb von 24 Monaten ist nun der Decktag;
  • § 6.5 Unterlagen für den Deckrüden
  • § 6.9.3 Änderung des Wurfabnahmeberichts in Bezug auf § 4.2 der Wurfabnahmeordnung
  • § 7.9 die Überprüfung der Chipnummer auf einer FdW oder Formwertprüfung ist neu

Wurfabnahmeordnung:

  • § 4.2 die Titerbestimmung als Alternative zur Impfung ist aufgenommen worden.

Gangwerkstudie der Uni Jena

Liebe Züchter/Innen,

in der CN 186 wurde die Gangwerkstudie der Uni Jena schon vorgestellt. Mehrere Zuchtvereine des VDH nehmen an der Studie teil. Leider war nach der Vorstellung in der CN die Resonanz sehr verhalten, deshalb hier der Link zur weiteren Information: https://gangwerkentwicklung.uni-jena.de

Außerdem möchte Herr Professor Fischer – Inhaber des Lehrstuhls spezielle Zoologie und Evolutionsbiologie der Uni Jena- Ihnen in einer Zoom Präsentation
am 22.09.2021 um 19.00 Uhr das Projekt „Gangwerkentwicklung – Fortbewegung vom Welpen zum erwachsenen Hund“ vorstellen.

Vielleicht kennen einige von Ihnen schon das Buch- Hunde in Bewegung – von Professor Fischer.
Interessant sind die Fragen, die nach der Studie beantwortet werden könnten, darf der Welpe wirklich keine Treppen laufen? Schadet zu viel Bewegung? Wie verändert sich das Gangwerk vom
Welpen zum erwachsenen Hund? Das Wissen über die richtige Welpenaufzucht wird mit Sicherheit erweitert.

Der GRC würde sich freuen, wenn auch viele Züchter von uns an der Studie teilnehmen würden.

Die Anmeldung zur Teilnahme an der kostenlosen Zoom Präsentation finden sie auf dem Veranstaltungskalender.
Der Link für die Veranstaltung wird Ihnen nach Anmeldung dann per Mail übermittelt.

Birgit Staczan
(Zuchtausschuss)

Einladung zum Erstzüchterseminar (EZS) in Leverkusen

Erstzüchterseminar am 07. November 2021

für angehende Züchter/Innen und Deckrüdenbesitzer/Innen
– nur für Mitglieder des GRC, DRC und LCD

Termin: Sonntag, den 07.11.2021 – 10:00 Uhr

Referent: Margit Schmedding

Tagungsort:
Leverkusen / Schlebuschrath
Eine Anfahrtsbeschreibung geht dem Teilnehmer schriftlich zu.

Im Rahmen der Corona-Pandemie gilt die Regelung: geimpft, genesen oder getestet.

Voraussetzung für die Teilnahme ist:

• der Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, die mindestens 2 Wochen in der Vergangenheit liegt.

• oder ein Nachweis welcher bestätigt, dass Sie genesen sind. Dieser Nachweisdarf nicht älter als 6 Monate sein.

• oder ein negativer Corona-Test. Der Test kann entweder ein Antigen oder PCR Test sein und darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Seminargebühr: 50,00 €

Meldeschluß: 29.10.2021

Anmeldung über unser Online-Meldeformular:

Online-Anmeldung

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an unser Geschäftsstelle:

Ellen Zaremba
Birnenstrasse 5
06420 Könnern

Tel.: 03 46 92 – 38 83 41
Fax: 03 46 92 – 21 573
E-Mail : buero-zaremba@grc.de

Vorstandsbeschluss zur Wurfabnahmeordnung

Vorstandsbeschluss bezugnehmend auf § 26.1 der Satzung.

Der Paragraphen 4.2 der Wurfabnahmeordnung (WAO) wird bis zur nächsten Züchterversammlung um folgendes ergänzt:

Ausnahme: Es liegt ein tierärztliches Attest vor, dass die Welpen (einzeln aufgeführt mit Chip-u.ZB Nr.) aus medizinischen Gründen zum Zeitpunkt der Wurfabnahme nicht geimpft werden durften.

Eine Abgabe dieser Welpen ist erst möglich, nachdem dem HZW die Kopien der Impfpässe (die Seite die zur Identifikation des Tieres dient und die Seite der Impfung, die Impfpassnummer muss immer erkennbar sein) vorliegen.

Dies ist vom Zuchtwart im Wurfabnahmebericht zu vermerken.

Vorübergehende Erleichterung zur Zuchtzulassung bis 31.05.2021

Voraussetzung zu einer Zuchtzulassung:
§3.4 Schauergebnisse
Die GRC Zuchttiere müssen auf Ausstellungen des VDH oder eines von der F.C.I. anerkannten Hundezuchtverbandes von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern mit mindestens “sehr gut” bewertet worden sein und schriftliche Richterberichte bekommen haben.

Vorübergehende Erleichterung:
Für eine Hündin ab einem Alter von 20 Monaten (Stichtag: 01.05.2021) wird auf die Ausstellungsergebnisse im “§ 3.4 Schauergebnisse” der Zuchtordnung verzichtet bis zum 31.05.2021.

Für einen Rüden ab einem Alter von 13 Monaten (Stichtag: 01.05.2021) wird auf die Ausstellungsergebnisse im “§ 3.4 Schauergebnisse” der Zuchtordnung verzichtet bis zum 31.05 2021.

Die Ausnahmeregelung für diese vorläufige Zuchtzulassung gilt bei einer Hündin für einen einmaligen Wurf bis zum Deckzeitpunkt zum 31.07.2021.

Die Ausnahmeregelung für diese vorläufige Zuchtzulassung gilt für einen Rüden für einen Deckakt bis zum Deckzeitpunkt zum 31.07.2021.

Alle anderen Vorgaben der Zuchtzulassung die in der Zuchtordnung des GRC verankert sind, müssen weiterhin erfüllt sein. Hunde die eine vorläufige Zuchtzulassung ausgestellt bekommen, werden in der CN veröffentlicht.