Gangwerkstudie der Uni Jena

Liebe Züchter/Innen,

in der CN 186 wurde die Gangwerkstudie der Uni Jena schon vorgestellt. Mehrere Zuchtvereine des VDH nehmen an der Studie teil. Leider war nach der Vorstellung in der CN die Resonanz sehr verhalten, deshalb hier der Link zur weiteren Information: https://gangwerkentwicklung.uni-jena.de

Außerdem möchte Herr Professor Fischer – Inhaber des Lehrstuhls spezielle Zoologie und Evolutionsbiologie der Uni Jena- Ihnen in einer Zoom Präsentation
am 22.09.2021 um 19.00 Uhr das Projekt „Gangwerkentwicklung – Fortbewegung vom Welpen zum erwachsenen Hund“ vorstellen.

Vielleicht kennen einige von Ihnen schon das Buch- Hunde in Bewegung – von Professor Fischer.
Interessant sind die Fragen, die nach der Studie beantwortet werden könnten, darf der Welpe wirklich keine Treppen laufen? Schadet zu viel Bewegung? Wie verändert sich das Gangwerk vom
Welpen zum erwachsenen Hund? Das Wissen über die richtige Welpenaufzucht wird mit Sicherheit erweitert.

Der GRC würde sich freuen, wenn auch viele Züchter von uns an der Studie teilnehmen würden.

Die Anmeldung zur Teilnahme an der kostenlosen Zoom Präsentation finden sie auf dem Veranstaltungskalender.
Der Link für die Veranstaltung wird Ihnen nach Anmeldung dann per Mail übermittelt.

Birgit Staczan
(Zuchtausschuss)

Vorstandsbeschluss zur Wurfabnahmeordnung

Vorstandsbeschluss bezugnehmend auf § 26.1 der Satzung.

Der Paragraphen 4.2 der Wurfabnahmeordnung (WAO) wird bis zur nächsten Züchterversammlung um folgendes ergänzt:

Ausnahme: Es liegt ein tierärztliches Attest vor, dass die Welpen (einzeln aufgeführt mit Chip-u.ZB Nr.) aus medizinischen Gründen zum Zeitpunkt der Wurfabnahme nicht geimpft werden durften.

Eine Abgabe dieser Welpen ist erst möglich, nachdem dem HZW die Kopien der Impfpässe (die Seite die zur Identifikation des Tieres dient und die Seite der Impfung, die Impfpassnummer muss immer erkennbar sein) vorliegen.

Dies ist vom Zuchtwart im Wurfabnahmebericht zu vermerken.

Vorübergehende Erleichterung zur Zuchtzulassung bis 31.05.2021

Voraussetzung zu einer Zuchtzulassung:
§3.4 Schauergebnisse
Die GRC Zuchttiere müssen auf Ausstellungen des VDH oder eines von der F.C.I. anerkannten Hundezuchtverbandes von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern mit mindestens “sehr gut” bewertet worden sein und schriftliche Richterberichte bekommen haben.

Vorübergehende Erleichterung:
Für eine Hündin ab einem Alter von 20 Monaten (Stichtag: 01.05.2021) wird auf die Ausstellungsergebnisse im “§ 3.4 Schauergebnisse” der Zuchtordnung verzichtet bis zum 31.05.2021.

Für einen Rüden ab einem Alter von 13 Monaten (Stichtag: 01.05.2021) wird auf die Ausstellungsergebnisse im “§ 3.4 Schauergebnisse” der Zuchtordnung verzichtet bis zum 31.05 2021.

Die Ausnahmeregelung für diese vorläufige Zuchtzulassung gilt bei einer Hündin für einen einmaligen Wurf bis zum Deckzeitpunkt zum 31.07.2021.

Die Ausnahmeregelung für diese vorläufige Zuchtzulassung gilt für einen Rüden für einen Deckakt bis zum Deckzeitpunkt zum 31.07.2021.

Alle anderen Vorgaben der Zuchtzulassung die in der Zuchtordnung des GRC verankert sind, müssen weiterhin erfüllt sein. Hunde die eine vorläufige Zuchtzulassung ausgestellt bekommen, werden in der CN veröffentlicht.

Vorübergehende Erleichterung zur Zuchtzulassung bis 30.04.2021

Voraussetzung zu einer Zuchtzulassung:
§3.4 Schauergebnisse
Die GRC Zuchttiere müssen auf Ausstellungen des VDH oder eines von der F.C.I. anerkannten Hundezuchtverbandes von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern mit mindestens „sehr gut“ bewertet worden sein und schriftliche Richterberichte bekommen haben.

Vorübergehende Erleichterung:
Für eine Hündin ab einem Alter von 20 Monaten (Stichtag: 01.04.2021) wird auf die Ausstellungsergebnisse im „§ 3.4 Schauergebnisse“ der Zuchtordnung verzichtet bis zum 30.04.2021.

Für einen Rüden ab einem Alter von 13 Monaten (Stichtag: 01.04.2021) wird auf die Ausstellungsergebnisse im „§ 3.4 Schauergebnisse“ der Zuchtordnung verzichtet bis zum 30.04 2021.

Die Ausnahmeregelung für diese vorläufige Zuchtzulassung gilt bei einer Hündin für einen einmaligen Wurf bis zum Deckzeitpunkt zum 30.06.2021.

Die Ausnahmeregelung für diese vorläufige Zuchtzulassung gilt für einen Rüden für einen Deckakt bis zum Deckzeitpunkt zum 30.06.2021.

Alle anderen Vorgaben der Zuchtzulassung die in der Zuchtordnung des GRC verankert sind, müssen weiterhin erfüllt sein. Hunde die eine vorläufige Zuchtzulassung ausgestellt bekommen, werden in der CN veröffentlicht.

Vorstandsbeschluss zur Zuchterleichterung

Der Vorstand hat am 27.02.21 auf der Vorstandssitzung folgende Zuchterleichterung beschlossen. Gemäß § 26.1 der Satzung trifft der Vorstand nachstehende vorläufige Anordnung:

§ 3.5 der Zuchtordnung Feststellung der Wesensveranlagung (FdW)
§ 3.5.1 An der FdW dürfen nur Golden Retriever mit FCI anerkannten Ahnentafeln teilnehmen.
Das Mindestalter für die Teilnahme eines Golden Retrievers an der FdW beträgt 9 Monate, die Herabsetzung des Mindestalters ist befristet bis 30.06.21. Als Stichtag ist die Anmeldung zur Prüfung maßgeblich. (Diese Änderung hat die Gültigkeit bis zur nächsten Züchterversammlung)

Vorübergehende Erleichterungen zur Zuchtzulassung bis 31.03.2021

Der Vorstand hat beschlossen, dass bis einschließlich 31.03.2021 für eine Hündin einmalig für einen Wurf und für einen Rüden für zwei Deckakte, eine vorläufige einmalige Zuchtzulassung unter Verzicht auf § 3.4 der Zuchtordnung des GRC e.V. ausgestellt werden kann.

§ 3.4 Schauergebnisse
Die GRC Zuchttiere müssen auf Ausstellungen des VDH oder eines von der F.C.I. anerkannten Hundezuchtverbandes von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern mit mindestens „sehr gut“ bewertet worden sein und schriftliche Richterberichte bekommen haben


Alle anderen Vorgaben der ZZL, die in der Zuchtordnung vorgesehen sind, müssen erfüllt sein. Hunde die eine vorläufige ZZL ausgestellt bekommen haben, werden in der CN veröffentlicht.

Neue Satzung, Zuchtordnung und Zuchtwarteordnung des GRC e. V.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 14.09.2019 zur Satzung, Zuchtordnung und Zuchtwarteordnung wurden inzwischen vom Amtsgericht Pinneberg eingetragen.
Die neue Satzung, Zuchtordnung und Zuchtwarteordnung sind ab sofort gültig.

Die neue Satzung finden Sie hier: » Satzung
Die neue Zuchtordnung finden Sie hier: » Zuchtordnung
Die neue Zuchtwarteordnung finden Sie hier: » Zuchtwarteordnung

Änderung der Prüfungsordnung zur Feststellung der Wesensveranlagung (FdW)

Mit Vorstandsbeschluss vom 29.11.2019 wurde die 
Prüfungsordnung zur Feststellung der Wesensveranlagung (FdW) geändert.

» Prüfungsordnung zur Feststellung der Wesensveranlagung (FdW)

Neue Prüfungsordnungen

Mit Vorstandsbeschluss vom 16.01.2018 wurden folgende Prüfungsordnungen beschlossen:

Dummyprüfung (DP-E/GRC)
Dummyprüfung (DP/R/GRC – Klasse A, F, O)
Ordnung für die Durchführung – Beginner’s Cup
Leistungsrichter- und Anwärterordnung

Die neuen Ordnungen sind ab sofort gültig.

 

 

Änderung der Zuchtordnung

Nach Beratung mit dem Zuchtausschuss wurde vom Vorstand folgende Änderung der Zuchtordnung, im Rahmen einer vorläufigen Anordnung, beschlossen:

§ 3.3.6 Vor der Einholung eines Obergutachtens sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: – Anfertigung von mindestens zwei neuen Röntgenaufnahmen (in Position 1 und 2) minimal ½ Jahr nach den dem Erstgutachten zugrunde liegenden Röntgenbildern. Diese dürfen nur an tierärztlichen Bildungsstätten (Fakultäten, Hochschulen, Universitäten) angefertigt werden. – Auf Wunsch ist eine ergänzende Untersuchung im CT möglich. – Vorlage der neuen Röntgenbilder für das Obergutachten und der gekennzeichneten Erstaufnahme mit Erstgutachten beim zuständigen Obergutachter.

§ 3.3.7 – entfällt –