Vorstandsbeschluss zur Wurfabnahmeordnung

Vorstandsbeschluss bezugnehmend auf § 26.1 der Satzung.

Der Paragraphen 4.2 der Wurfabnahmeordnung (WAO) wird bis zur nächsten Züchterversammlung um folgendes ergänzt:

Ausnahme: Es liegt ein tierärztliches Attest vor, dass die Welpen (einzeln aufgeführt mit Chip-u.ZB Nr.) aus medizinischen Gründen zum Zeitpunkt der Wurfabnahme nicht geimpft werden durften.

Eine Abgabe dieser Welpen ist erst möglich, nachdem dem HZW die Kopien der Impfpässe (die Seite die zur Identifikation des Tieres dient und die Seite der Impfung, die Impfpassnummer muss immer erkennbar sein) vorliegen.

Dies ist vom Zuchtwart im Wurfabnahmebericht zu vermerken.

Richtereinladung im Prüfungswesen

Wir bitten um Beachtung, dass Richtereinladungen im Prüfungswesen ausschließlich über den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erfolgen, siehe hierzu § 3.3. Ordnung für Sonderleiter (Prüfungswesen)

Änderung der Prüfungsordnung zur Feststellung der Wesensveranlagung (FdW)

Mit Vorstandsbeschluss vom 29.11.2019 wurde die 
Prüfungsordnung zur Feststellung der Wesensveranlagung (FdW) geändert.

» Prüfungsordnung zur Feststellung der Wesensveranlagung (FdW)

Änderung der Ausstellungsordnung

Mit Vorstandsbeschluss vom 23.01.2019 wurde die Ausstellungsordnung geändert.

» Ausstellungsordnung

Änderung der Prüfungsordnung zur Begleithundeprüfung (BHP)

Mit Vorstandsbeschluss vom 17.01.2019 wurde die Ordnung zur Begleithundeprüfung (BHP A, B u. C) geändert.

» Prüfungsordnung zur Begleithundeprüfung (BHP A, B u. C)

 

Änderung der Prüfungsordnung DP-E/GRC

Mit Vorstandsbeschluss vom 13.11.2018 wurde die
Ordnung für die Dummy-Einsteigerprüfung (DP-E/GRC) geändert.

Prüfungsordnung zur Dummyprüfung (DP-E)

 

Neue Prüfungsordnungen

Mit Vorstandsbeschluss vom 16.01.2018 wurden folgende Prüfungsordnungen beschlossen:

Dummyprüfung (DP-E/GRC)
Dummyprüfung (DP/R/GRC – Klasse A, F, O)
Ordnung für die Durchführung – Beginner’s Cup
Leistungsrichter- und Anwärterordnung

Die neuen Ordnungen sind ab sofort gültig.

 

 

Änderung der Zuchtordnung

Nach Beratung mit dem Zuchtausschuss wurde vom Vorstand folgende Änderung der Zuchtordnung, im Rahmen einer vorläufigen Anordnung, beschlossen:

§ 3.3.6 Vor der Einholung eines Obergutachtens sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: – Anfertigung von mindestens zwei neuen Röntgenaufnahmen (in Position 1 und 2) minimal ½ Jahr nach den dem Erstgutachten zugrunde liegenden Röntgenbildern. Diese dürfen nur an tierärztlichen Bildungsstätten (Fakultäten, Hochschulen, Universitäten) angefertigt werden. – Auf Wunsch ist eine ergänzende Untersuchung im CT möglich. – Vorlage der neuen Röntgenbilder für das Obergutachten und der gekennzeichneten Erstaufnahme mit Erstgutachten beim zuständigen Obergutachter.

§ 3.3.7 – entfällt –

Kooperationsvereinbarung GRC, DRC, LCD

Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit des Golden Retriever Club e. V., Deutschen Retriever Club e. V., Labrador Club Deutschland e. V. im Bereich Prüfungswesen. Aufgrund der gewünschten künftigen Zusammenarbeit zwischen den oben genannten Vereinen wurde gemeinsam eine Kooperationsvereinbarung von den zuständigen Ressortleitern des Prüfungswesens erarbeitet und beschlossen.

Kooperationsvereinbarung GRC, DRC, LCD